Abitur geschafft – Studienplatz? Denkste!

Abitur geschafft – Studienplatz? Denkste!

So, oder so ähnlich lautet das Fazit vieler Abiturienten, die keinen Studienplatz in ihrem gewünschten Studiengang erhalten. Ob Human- oder Veterinärmedizin, Psychologie oder Pharmazie, betroffen sind jedes Jahr viele junge Menschen, die diese Fächer studieren wollen. Die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals unter: Zentralvergabe für Studienplätze- ZVS- bekannt) wacht mit Argusaugen darüber, dass nur derjenige einen Studienplatz erhält, der den geforderten Abitur Notendurchschnitt hat. Das ganze Verfahren mutet, angesichts des von Politikern häufig beklagten “Fachkräftemangels” , merkwürdig an, denn gerade in den oben genannten Studienrichtungen werden Fachkräfte wie Ärzte oder Psychologen dringend gebraucht! Das Internetportal www.studienplatzklage.de bietet Hilfe für alle an, die diese Fächer studieren möchten und den Studienplatz einklagen wollen.

Die Problematik

Studienplatz einklagen

Derzeit muss man für das Studium der Humanmedizin einen Abiturnotendurchschnitt von 1,4 und für Psychologie sogar einen von 1,3 nachweisen können. Hier stellt sich die Frage, ob derartig hohe Anforderungen in irgendeiner Weise gerechtfertigt sind. Der Numerus Clausus soll eine Überbelegung in einem Studienfach verhindern. Weder die Universitäten noch die Fachhochschulen können jedoch beliebig bestimmen; dazu sind komplizierte Berechnungen nötig. Daher kann es passieren, dass der betreffende Lehrkörper doch mehr Studienplätze als errechnet, besetzen kann. Diese zu besetzen und damit die vorhandenen Kapazitäten voll aus zu schöpfen, sind sie per Verfassung verpflichtet.

Die Lösung- Studienplatz einklagen

Will man den Studienplatz einklagen, geht man ein gerichtliches Verfahren ein, dass die Universitäten zwingt, festzustellen, ob nicht doch noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Hat das Verfahren “Studienplatz einklagen” Erfolg, so hat man einen Anspruch auf den gewünschten Studienplatz erstritten. Nun kann man in dem favorisierten Fach studieren, denn der Gesetzgeber hat für die genannten Studiengänge keinen Notendurchschnitt von 1,4 oder 1,3 bestimmt. Der abgewiesene Studierwillige sollte also nicht den Kopf hängen lassen und resignieren: die Chancen, doch noch einen Studienplatz zu ergattern, sind auf jeden Fall gegeben.

Der Link zur Webseite:
http://www.studienplatzklage.de

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